13.04.2026 - 4.1 B-Plan # 9 "Tatterkoppel" sowie 7. Änderung des...

Beschluss:
mehrheitlich zugestimmt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 

  1. Für das Gebiet der „Tatterkoppel“ am südlichen Ortsausgang der Gemeinde Postfeld, östlich an der Kreisstraße 34 wird ein Bebauungsplan Nr. 9 aufgestellt (Aufstellungsbeschluss # 1).

Planungsziel ist die Schaffung von 3 bis 4 Wohnbauplätzen, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs, in einem dörflichen Wohngebiet (MDW, § 5a BauNVO).

  1. Gleichzeitig ist – im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB -, eine 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Postfeld vorzunehmen
    (Aufstellungsbeschluss # 2).
  2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Planung wird das Büro B2K aus Kiel beauftragt.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durch­geführt werden: Durch vorherige Bekanntmachung im Aushangkasten der Gemeinde sowie im Internet soll die Möglichkeit der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Amtsverwaltung auf Dauer eines Monats erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.amtpreetzland.de/public/to020?SILFDNR=1000003&TOLFDNR=1000035&selfaction=print